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Batterieverordnung

Das Batteriegesetz (BattG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen. Daher sind Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkus enthalten aber auch wichtige Rohstoffe (z.B. Eisen, Zink, Mangan, Kobalt, Nickel, Graphit, Kupfer, Aluminium, Lithium) und werden wieder verwendet.

Verbrauchte Batterien und Akkus können Sie bei kommunalen Sammelstellen bzw. Recyclinghöfen oder überall im Handel wo Batterien/Akkus verkauft werden auch zurückgeben.

Betroffen sind alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Das Gesetz gilt also auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder beigefügt sind.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne weist darauf hin, dass eine Entsorgung über den Hausmüll untersagt ist! Enthalten Batterien oder Akkus relevante Schwermetallanteile, sind diese zusätzlich mit dem entsprechenden chemischen Symbol gekennzeichnet.

Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.

Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet.

Sichtbare offene Anschlusspole von Batterien sollten vor der Rückgabe abgeklebt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://rebat.de/